Am Mittwoch, 11.06.2025 um 19:00 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
6. Sitzung des Ortsgemeinderates Lambsborn
Ort: Lambsborn
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Lambsborn
| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1.) | Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* |
| 2.) | Vorstellung der Vorplanung zum geplanten Ausbau dreier Stichstraßen im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt durch den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern |
| 3.) | Vorstellung der Planung für die Gestaltung des Begegnungsplatzes in der Ortsmitte im Rahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Lambsborn |
| 4.) | Feststellung des Jahresabschlusses 2019 |
| 5.) | Feststellung des Jahresabschlusses 2020 |
| 6.) | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Lambsborn für das Haushaltsjahr 2019 |
| 7.) | Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten Lambsborn für das Haushaltsjahr 2020 |
| 8.) | Förderprogramm Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN), hier: Geplante Maßnahmen |
| 9.) | Vergabe des Auftrags für die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung im Dorfgemeinschaftshaus Lambsborn. |
| 10.) | Mitteilungen |
| 10.a) | Staatsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lambsborn für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 |
| 11.) | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 12.) | Mitteilungen |
| 13.) | Anfragen |
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Lambsborn, 2. Juni 2025
Schwarz, Ortsbürgermeister
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.