der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
am 18. Juni 2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag sind Sie dazu aufgerufen, für die nächsten acht Jahre Ihren Bürgermeister für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu wählen.
Eines der wichtigsten Elemente in einer Demokratie, das aktive Wahlrecht, gibt Ihnen die Möglichkeit, über die Zukunft der Verbandsgemeinde und damit über die Gestaltung unseres unmittelbaren Lebensbereiches mitzubestimmen.
Eine hohe Wahlbeteiligung spiegelt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung der Verbandsgemeinde wieder und gibt dem Bürgermeister die Vertrauensbasis für dieses verantwortungsvolle Amt. Nehmen Sie deshalb für sich und für uns alle Ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 16. Juni 2023, 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau im Wahlamt, Zimmer 35 beantragt werden.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau ist wie folgt geöffnet:
| Freitag, 16. Juni 2023 | von 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| und 14:00 bis 18:00 Uhr | ||
| Sonntag, 18. Juni 2023 | von 08:00 bis 15:00 Uhr |
Die Wahllokale sind am Sonntag, 18. Juni 2023 - wie üblich - von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, damit Sie Ihre Stimme abgeben können.
Am Abend des Wahlsonntages sind die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau unter www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar.