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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan

„Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a“

Ortsgemeinde Gerhardsbrunn

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a“ im Internet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn ist am Ende der Adam-Müller-Straße in Verlängerung des vorhandenen Feldweges eine bauliche Entwicklung geplant.

Angedacht ist hier eine Erweiterungsfläche für eine Halle mit Wohnnutzung, in der ein Fuhrpark (u.a. Landwirtschaftliche Maschinen, Privat-PKW) untergebracht werden kann sowie ein weiteres Wohnhaus.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft und eine Gehölzstruktur vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2.000 m2.

Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

17. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.

Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.bruchmuehlbach-miesau.de unter folgendem Pfad: https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jenny-lee.kuntz@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gerhardsbrunn, 06.06.2024

Jürgen Bohl, Ortsbürgermeister

Lageplan