Liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider ist immer wieder zu beobachten, dass nicht angeleinte Hunde in der freien Natur unterwegs sind.
Wir weisen auf die aktuelle Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) hin und bitten Sie, Ihren Hund in der freien Natur an die Leine zu nehmen. Auch sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand, auch kein Wild, belästigt oder gefährdet wird.
Auf die rechtlichen Regelungen zum Führen von Hunden wird nachfolgend hingewiesen:
- außer Sicht- oder Rufweite des Halters ist
- außerhalb des Einwirkungsbereiches der Aufsichtsperson ist, d.h. wenn der Hund sich der Beherrschung bzw. Kontrolle der Begleitperson entzogen hat und deren Anweisungen nicht mehr folgt
- zwar noch in Sicht- und Rufweite ist, sich die Begleitperson jedoch nicht mehr bemüht, von ihrer Einwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und sich nicht um den Hund kümmert
- in Natur- und Wildschutzgebieten
- in Tollwutsperrbezirken, sofern der Hund keinen wirksamen Impfschutz hat und der Begleitperson nicht zuverlässig gehorcht
- auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen (Gefahrenabwehrverordnung der VG Bruchmühlbach-Miesau)
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Ordnungsverwaltung unter 06372 / 922 - 0210 bzw. 922 - 0212 (Frau Jessica Kiefer und Frau Lisa Erfurt) gerne zur Verfügung.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung