der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn und Beschluss über die Entlastung
Der Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2021 und 2022 beschlossen.
Dem Bürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, dem Beauftragten nach § 124 I Nr. 2 GemO, sowie des Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Beauftragten und den Ortsbürgermeister vertreten haben, wurden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Entlastung erteilt. Die Jahresabschlüsse mit allen Anlagen liegen in der Zeit von Montag, 15.06.2026 bis einschließlich Dienstag, 23.06.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, am Rathaus 2, Zimmer 43, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Gerhardsbrunn, den 03.06.2026
Jürgen Bohl, Ortsbürgermeister