Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplans und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau einzureichen.
Lambsborn, den 14.06.2018
gez. Rudi Molter, Ortsbürgermeister