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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Freitag, 30.06.2023 um 17:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

27. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)

2.) Teiländerung Flächennutzungsplan "Windpark Lambsborn-Martinshöhe ll"; hier: Vorstellung und Annahme des Vorentwurfs sowie Durchführung der frühzeitigen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

3.) Änderung § 24 Entgeltsatzung Wasserversorgung

4.) Änderung der Auswahl der Projekte für das Kommunale Investitionsprogramm KI 3.0 Kapitel 1 und Kapitel 2

5.) Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP); hier: Zustimmung zur Teilnahme

6.) Vergabe des Auftrags zur Erneuerung der Freisitzüberdachung im Waldwarmfreibad in Miesau

7.) Beschaffung einer TK-Anlage für die Verbandsgemeindeverwaltung; Vergabe des Auftrages zur Lieferung von Hard- und Software

8.) Sachspenden für Unterrichts- und Spielzeit vom Förderverein der Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe, Schulstandort Martinshöhe e.V. für die Grundschule Martinshöhe

9.) Sachspende des Fördervereins der Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe, Schulstandort Martinshöhe e.V. für die Grundschule Martinshöhe

10.) Spende der Naturschutzgruppe Moorklee, Hütschenhausen für das Wiederansiedlungsprojekt "Laubfrosch"

11.) Mitteilungen

11.a) Kündigung des Vertrages zwischen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau über die Erstattung der Kosten des Waldwarmfreibades

12.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

13.) Vertragsangelegenheit

14.) Mitteilungen

15.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 16. Juni 2023

Erik Emich, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.