Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan

„Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a“

in der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn,

Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a“ angenommen und die Veröffentlichung im Internet sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn ist am Ende der Adam-Müller-Straße in Verlängerung des vorhandenen Feldweges eine bauliche Entwicklung geplant.

Angedacht ist hier eine Erweiterungsfläche für eine Halle mit Wohnnutzung, in der ein Fuhrpark (u.a. Landwirtschaftliche Maschinen, Privat-PKW) untergebracht werden kann sowie ein weiteres Wohnhaus.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände ca. 100 m westlich der Adam-Müller-Straße am südlichen Ortseingang von Gerhardsbrunn aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich eines Feldweges, der von Osten kommend in die Adam-Müller-Straße mündet.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 2.600 m2.

Es ist eine externe Kompensationsmaßnahme auf dem Flurstück 68/2 der Gemarkung Gerhardsbrunn geplant, die Fläche grenzt unmittelbar südwestlich an das Plangebiet an.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft und eine Gehölzstruktur vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes, Festsetzung einer externen Kompensationsmaßnahme
  • Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt
  • Übernahme einer Fläche für die Abwasserbeseitigung auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes, Anpassung der Festsetzung zur Abwasserbeseitigung
  • Aufnahme von Hinweisen zu Leitungen im Plangebiet und Denkmälern

Gemäß 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung, dem Entwässerungskonzept und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

23. Juni 2025 bis einschließlich 25. Juli 2025

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind Montag-, Dienstag-, Mittwoch- und Freitagvormittag von 8:00 - 12:00 Uhr, Donnerstagvormittag von 8:30 - 12:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 - 18:00 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich!

Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.bruchmuehlbach-miesau.de unter folgendem Pfad: Rathaus, Bauen&Wohnen, Bauleitplanung, bzw. dem Link https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder ein von dieser eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Gerhardsbrunn, 10.06.2025

Jürgen Bohl, Ortsbürgermeister

Lageplan ohne Maßstab