Quelle: e-rechnung.service.rlp.de
zwischen Unternehmen und der Verbandsgemeindeverwaltung
Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.
Die e-Rechnungsdaten der Verbandsgemeinde lauten:
E-Mail: zre-rlp@poststelle.rlp.de
Leitweg-ID: 073355001000-001-93
Bitte beachten Sie die Unterscheidung des Wachstumschancengesetz des Bundes und die für Rheinland-Pfalz geltende, abweichende E-Rechnungsverordnung!
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, z. B. im PDF-Format! E-Rechnungen werden im Format XRechnung mit der Dateiendung.xml erzeugt.
Versand einer E-Rechnung
Um eine Rechnung als E-Rechnung zu verschicken, steht Unternehmen der Zentrale Rechnungseingang, kurz ZRE, zur Verfügung. Auch Buchungsprogramme sind bereits in der Lage XRechnungen zu erzeugen, die dann über das ZRE hochgeladen und verschickt werden können.
Anmeldung und Registrierung am ZRE:
https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login
Wer schon mit dem ZRE gearbeitet hat, sollte beachten, dass ab dem 01.07.2025 die Authentifizierung über das bisher verwendete Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein wird. Stattdessen ist die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) nur noch mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER möglich. Wer ein Nutzerkonto RLP hat, kann sich damit noch bis zum 30.06.2025 im ZRE anmelden. Es wird empfohlen, bereits vorher auf das neue Authentifizierungsverfahren mit „Mein Unternehmenskonto“ umzusteigen.
Weitere Informationen und Schritt-für-Schritt Anleitungen mit Bildern zur E-Rechnung stehen auf der Homepage der Verbandsgemeinde www.vgbm.de zur Verfügung.