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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau,

im Bereich des Bebauungsplanes

„Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a,

und der geplanten Rücknahme

östlicher Teil Wohnbaufläche GB-W1“

in der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn

Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.05.2025 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im Bereich der geplanten Wohnbaufläche „GB-W1“ beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gemischten Baufläche statt einer landwirtschaftlichen Fläche, um die Errichtung eines Wohnhauses und eines Fuhrparks planerisch vorzubereiten. Hierzu ist ein Flächentausch mit einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im östlichen Gemeindegebiet erforderlich, die dann als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ sowie einen Teilbereich der geplanten Wohnbaufläche GB-W1. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha (jeweils 0,2 ha je Teilgebiet).

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in den Bebauungsplan auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
  • Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt
  • Übernahme einer Fläche für die Abwasserbeseitigung in den Bebauungsplan auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

vom 23. Juni 2025 bis zum 25. Juli 2025

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind Montag-, Dienstag-, Mittwoch- und Freitagvormittag von 8:00 - 12:00 Uhr, Donnerstagvormittag von 8:30 - 12:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 - 18:00 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich!

Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.bruchmuehlbach-miesau.de unter folgendem Pfad: Rathaus, Bauen&Wohnen, Bauleitplanung, bzw. dem Link https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder ein von dieser eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Bruchmühlbach-Miesau, 10.06.2025

Christian Hirsch, Bürgermeister

Lageplan