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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 03.07.2025 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

8. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

3.)

Kommunale Wärmeplanung;

hier: Stand der Planung und Vorstellung des Planungsbüros

4.)

Vertrag zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des öffentlich rechtlichen Vertrages über die Straßenentwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung in der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn vom 8. März 2023

5.)

Vergabe des Auftrages der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für die Sanierung des Rathausdaches in Bruchmühlbach-Miesau

6.)

Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Schulküche in der Grundschule Martinshöhe

7.)

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) - Investitionsprogramm Ganztagsausbau;

hier: Beantragung einer Zuwendung für verschiedene Maßnahmen

8.)

Teilnahme am bundesweiten Beteiligungsprogramm der Hertie-Stiftung

Jugend entscheidet

9.)

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit; Grundsatzbeschluss

10.)

Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

11.)

Spende der Naturschutzgruppe Moorklee, Hütschenhausen für das Wiederansiedlungsprojekt "Laubfrosch"

12.)

Mitteilungen

12.a)

Vergabe des Auftrags zur Beschaffung gedruckter Lernmittel für das Schuljahr 2025/2026 an der Realschule plus Adam-Müller-Schule in Miesau

13.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

14.)

Mitteilungen

15.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 13. Juni 2025

Christian Hirsch, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.