des Ortsgemeinderates Martinshöhe am 09.06.2026
Das Gremium beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Martinshöhe“ nahm den vorgestellten Entwurf in der Fassung vom 15.04.2026 an. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß Baugesetzbuch ist auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs durchzuführen. Die Verbandsgemeinde wurde gebeten den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Ergänzend zum Beschluss vom 27.03.2026 stimmte der Rat der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege zu. Er legte fest, dass zur Beitragsermittlung die zu erwartende Kostenentwicklung der Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten für die kommenden fünf Jahre berücksichtigt werden. Die Neufassung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft und wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Bürgermeister Peter Palm wurde vom Rat ermächtigt, den Auftrag für die Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes an der Kindertagesstätte in Martinshöhe nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens an de wirtschaftlichsten Bieter bis zu einer Höhe von 18.000 Euro zu vergeben.
Das Gremium erteilte das Einvernehmen der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung des Wohnraums auf einem Grundstück in der Zweibrücker Straße.
Der Rat gab sowohl die Zustimmung zu einem Gestattungsvertrag für die Weiternutzung eines vorhandenen Stromkabels in Wirtschaftswegen als auch zum Abschluss eines Gewerberaummietvertrages.
Bruchmühlbach-Miesau, den 11.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Hirsch, Bürgermeister