Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Wahlleiters zur Wahl

des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Die gewählte Bewerberin, Frau Luisa Kopp, hat ihr Mandat im Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau nicht angenommen.

Gem. § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Ersatzpersonen sind die nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.

Im Wahlvorschlag der SPD ist als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Frau Stefanie Katharina Leiner, In den Betzen 18a, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, ausgewiesen.

Frau Leiner hat die Einberufung in den Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau als Ersatzperson angenommen.

Ich stelle daher gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) fest, dass Frau Stefanie Katharina Leiner als Mitglied in den Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau nachrückt.

Bruchmühlbach-Miesau, 24. Juni 2024

Franz, Ortsbürgermeister und

Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat