des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Die gewählte Bewerberin, Frau Luisa Kopp, hat ihr Mandat im Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau nicht angenommen.
Gem. § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Ersatzpersonen sind die nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.
Im Wahlvorschlag der SPD ist als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Frau Stefanie Katharina Leiner, In den Betzen 18a, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, ausgewiesen.
Frau Leiner hat die Einberufung in den Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau als Ersatzperson angenommen.
Ich stelle daher gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) fest, dass Frau Stefanie Katharina Leiner als Mitglied in den Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau nachrückt.
Bruchmühlbach-Miesau, 24. Juni 2024
Franz, Ortsbürgermeister und
Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat