des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Der gewählte Bewerber, Herr Rüdiger Franz, hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau nicht angenommen.
Gem. § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Ersatzpersonen sind die nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.
Im Wahlvorschlag der SPD ist als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Frau Lorena Bußer, Langwieder Straße 23, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, ausgewiesen.
Frau Bußer hat die Einberufung in den Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau als Ersatzperson angenommen.
Ich stelle daher gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) fest, dass Frau Lorena Bußer als Mitglied in den Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau nachrückt.
Bruchmühlbach-Miesau, 24. Juni 2024
Franz, Ortsbürgermeister und
Wahlleiterin für die Wahl zum Ortsgemeinderat