des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Der gewählte Bewerber, Herr Christian Hirsch, hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat nicht angenommen.
Gem. § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Ersatzpersonen sind die nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.
Im Wahlvorschlag der SPD ist als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Frau Rebekka Hemmer, Gartenstraße 11, 66894 Martinshöhe, ausgewiesen.
Frau Hemmer hat die Einberufung in den Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau als Ersatzperson angenommen.
Ich stelle daher gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) fest, dass Frau Rebekka Hemmer als Mitglied in den Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau nachrückt.
Bruchmühlbach-Miesau, 24. Juni 2024
Christian Hirsch, Bürgermeister und
Wahlleiter für die Wahl zum Verbandsgemeinderat