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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

der Schöffen 2024 - 2028

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinde Langwieden für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Landstuhl und den Strafkammern des Landgerichts Zweibrücken.

Der Ortsgemeinderat Langwieden hat in der Sitzung am 30.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Zweibrücken und das Amtsgericht Landstuhl gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2023 bis 14.07.2023 zu jedermanns Einsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 35 zu folgenden Zeiten aus:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Bruchmühlbach-Miesau, 28.06.2023

Verbandsgemeindeverwaltung

Erik Emich, Bürgermeister