über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
der Schöffen 2024 - 2028
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Landstuhl und den Strafkammern des Landgerichts Zweibrücken.
Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in der Sitzung am 16.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Zweibrücken und das Amtsgericht Landstuhl gefasst.
Die Listen liegen gemäà § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2023 bis 14.07.2023 zu jedermanns Einsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 35 zu folgenden Zeiten aus:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäà § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Einspruch ausschlieÃlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bruchmühlbach-Miesau, 28.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Erik Emich, Bürgermeister