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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 28/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023

und Beschluss über die Entlastung

Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2022 und 2023 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Entlastung erteilt.

Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses

Die Jahresabschlüsse mit allen Anlagen der Ortsgemeinde Lambsborn liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475)

in der Zeit von

Freitag, 10.07.2026 bis einschließlich Montag, 20.07.2026

im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 40, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Lambsborn, den 25.06.2026

Markus Schwarz, Ortsbürgermeister