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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 29/2022
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langwieden​​​​​​​ für das Haushaltsjahr 2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgenden Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

 — 2022

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge  —  392.998,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  425.287,00 €

das Jahresergebnis  —  -32.289,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  -20.747,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  -61.550,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  41.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit  —  -103.050,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit  —  123.797,00 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr  —  0,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 — 2022

Zinslose Kredite auf  —  0,00 €

Verzinste Kredite auf  —  0,00 €

benötigte Kreditgenehmigung aus Vorjahren  —  0,00 €

Zusammen auf  —  0,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 —  2022

 —  0,00 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht benötigt, da diese durch die Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse nach § 68 GemO geführt werden.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  —  300 v.H.

Grundsteuer B  —  390 v.H.

Gewerbesteuer  —  365 v.H.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 338) werden festgesetzt:

 —  2022

Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen je m² beitragspflichtiger Geschossfläche  —  0,00 €

Beitragssatz zum Bau und zur Unterhaltung der Wirtschaftswege je ha land- bzw. forstwirtschaftlich genutzter Fläche  —  5,00 €

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2019  —  102.398,82 €

31.12.2020  —  96.323,82 €

31.12.2021  —  53.186,82 €

31.12.2022  —  20.897,82 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Wertgrenzen nach §§ 98 und 100 GemO

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EURO überschritten sind.

Ein erheblicher Fehlbetrag bzw. eine wesentliche Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Fehlbetrages i.S.d. §§ 98 Abs. 2 Nr. 1 und 2 / 100 Abs. 1 S. 1 GemO und § 98 Abs. 2 Nr. 3 liegt vor, wenn im

Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Ziff. 19 und 22 GemHVO) die Gesamtaufwendungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich Zins- und Finanztätigkeit (Wertgrenze für §§ 98 Abs. 2 Nr. 1/ 100 Abs. 1 S. 1 und § 98 Abs. 2 Nr. 3) um 2,50%  —  10.632,18 €

oder

im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Ziff. 17 und 20 GemHVO) die Gesamtauszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich Zins- und Finanztätigkeit (Wertgrenze für §§ 98 Abs. 2 Nr. 2 / 100 Abs. 1 S. 1) um 2,50%  —  9.229,18 €

oder

im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Ziff. 42 und 46 GemHVO) die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit einschließlich Tilgungszahlungen von Krediten (Wertgrenze für § 100 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 für Investitionsauszahlungen) um 5%  —  2.626,00 €

überschritten sind.

§ 9

Altersteilzeit

Die Möglichkeit zur Bewilligung von Alterszeit für Beschäftigte besteht im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen.

§ 10

Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Beschäftigte erfolgt in Höhe der tariflichen Verpflichtung.

Langwieden, 14.07.2022
gez. Hannah, Havel, Ortsbürgermeisterin

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Festsetzungen nach § 95 Abs. 4 GemO sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 25. Juli 2022 bis einschließlich Dienstag, dem 2. August 2022 während den Dienststunden -montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr- im Rathaus, Zimmer 40, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

a)

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

b)

vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 14.07.2022
i.V. Marcus Sauter, 1. Beigeordneter

Hinweis gemäß § 27a VwVfG

Die o.a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren.