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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 29/2022
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Lambsborn am 12.07.2022

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorliegenden Entwurf eines Nutzungsvertrages für den geplanten Windpark Lambsborn-Martinshöhe II mit der Prokon Regenerative Energien eG aus Itzehoe zu. Mit dem Nutzungsvertrag werden vorwiegend die Nutzung von Wegegrundstücken, die Eintragung von Baulastflächen und das Nutzungsentgelt für die Ortsgemeinde geregelt. Ob der Windpark realisiert werden kann, entscheidet Prokon nach Vorlage der artenschutzfachlichen Untersuchung.

Das Gremium ermächtigte die Verbandsgemeinde, nach Gründung einer gemeinnützigen Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kaiserslautern, unter Berücksichtigung eventueller Vorschläge der Ortsgemeinden, über die Verwendung der Erträge zu entscheiden.

Die nicht selbständige Stiftung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau soll gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, verwirklichen, u. a. des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe und der Altenhilfe.

Der Ortsgemeinderat beschloss, künftig auch Kinder auch Bechhofen in der kommunalen Kindertagesstätte Lambsborn aufzunehmen. Zur Beteiligung der Ortsgemeinde Bechhofen an den ungedeckten Personal- und Sachkosten der Ortsgemeinde Lambsborn als Kita-Trägerin ist noch eine besondere Vereinbarung zu erstellen. Der Rat ermächtigte den Ortsbürgermeister zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den beiden Ortsgemeinden.

Der 1. Änderung zum Rahmenvertrag Standartlastprofil über die Lieferung elektrischer Energie an Kunden ohne Lastgangmessung einschließlich Netznutzung stimmte der Rat für die kommunalen Einrichtungen der Ortsgemeinde zu.

Bruchmühlbach-Miesau, den 18.07.2022
I.V. Marcus Sauter, Erster Beigeordneter