gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschluss über die Entlastung
Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475)
in der Zeit von
Montag, 20.07.2026 bis einschließlich Dienstag, 28.07.2026
im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 43, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Bruchmühlbach-Miesau, den 29. Juni 2026
Christian Hirsch, Bürgermeister