der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
für die Jahre 2026/2027
vom 9. Juli 2026
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr | 2026 | 2027 |
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| (EUR) | (EUR) |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.138.561 | 11.169.229 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.132.570 | 11.164.195 |
| der Jahresüberschuss auf | 5.991 | 5.034 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und | ||
| Auszahlungen auf | 729.128 | 817.376 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.092.927 | 1.963.971 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.075.000 | 2.194.790 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | -982.073 | -230.819 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | ||
| Finanzierungstätigkeit auf | 252.945 | -586.557 |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes | ||
| im Haushaltsjahr | 0 | 0 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| Haushaltsjahr | Haushaltsjahr |
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| 2026 | 2027 |
| zinslose Kredite | auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite | auf | 982.073 Euro | 230.819 Euro |
| verzinste Kredite für Mittelüberträge | auf | 1.989.961 Euro1) | 0 Euro |
| zusammen | auf | 2.972.034 Euro | 230.819 Euro |
1) Zusammensetzung aus dem Vorbericht „Kreditbedarf“ ersichtlich
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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| Haushaltsjahr | Haushaltsjahr |
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| 2026 | 2027 |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 500.000 Euro | 0 Euro |
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
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| Haushaltsjahr | Haushaltsjahr |
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| 2026 | 2027 |
Der Höchstbetrag der Kredite zur
| Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 32.543.906 Euro2) | 33.159.812 Euro3) |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten | ||
| gegenüber der Einheitskasse wird | ||
| festgesetzt auf | 11.226.711 Euro | 11.731.991 Euro |
2) +3) Ermittlung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite ergibt sich aus Muster 31 zu § 93 Abs. 5 GemO
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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| Haushaltsjahr | Haushaltsjahr |
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| 2026 | 2027 |
| Sondervermögen Wasserversorgung | 2.500.000 Euro | 0 Euro |
| Sondervermögen Abwasserbeseitigung | 457.100 Euro | 0 Euro |
| zusammen | 2.957.100 Euro | 0 Euro |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
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| Haushaltsjahr | Haushaltsjahr |
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| 2026 | 2027 |
| Sondervermögen Wasserversorgung | 2.000.000 Euro | 0 Euro |
| Sondervermögen Abwasserbeseitigung | 1.000.000 Euro | 0 Euro |
| zusammen | 3.000.000 Euro | 0 Euro |
3. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
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| Haushaltsjahr | Haushaltsjahr |
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| 2026 | 2027 |
| Sondervermögen Wasserversorgung | 895.500 Euro | 0 Euro |
| Sondervermögen Abwasserbeseitigung | 714.000 Euro | 0 Euro |
| zusammen | 1.609.500 Euro | 0 Euro |
§ 6 Umlage
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
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| Haushaltsjahr | Haushaltsjahr |
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| 2026 | 2027 |
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| 41,53 v.H. | 41,51 v.H. |
§ 7 Eigenkapital
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2024 beträgt | 6.074.473 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2025 (Ansatz) beträgt | 6.074.941 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2026 (Ansatz) beträgt | 6.080.932 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2027 (Ansatz) beträgt | 6.085.966 Euro |
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 20.000,00 € überschritten sind.
§ 9 Altersteilzeit
Altersteilzeit soll nur bewilligt werden, wenn die Auswirkungen hilfreich für die Personalstruktur sind. Im Hinblick darauf, dass die Gebietsänderung aktuell ausgesetzt wurde besteht kein akuter Bedarf.
Zudem ist der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) ausgelaufen. Im Rahmen der Tarifverhandlungen der Tarifrunden 2023 und 2025 wurde kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.
Die Möglichkeit zur Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte im Bereich Verbandsgemeindeverwaltung einschließlich Werkhof besteht lediglich freiwillig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Jahre 2026 und 2027 tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Bruchmühlbach-Miesau, den 09. Juli 2026
gez. Christian Hirsch, Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
1. Gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bestehen, abgesehen von den unter Nr. 6 geltend gemachten, keine weiteren Rechtsbedenken nach den §§ 95 Abs. 4 und 97 Abs. 2 i.V.m. § 118 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153).
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 2.972.034,00 € für das Jahr 2026 (davon 1.989.961,00 € für Vorjahre) sowie 230.819,00 € für das Jahr 2027 gemäß §§ 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Die Zusammensetzung des Kreditbedarfs der Vorjahre ist dem Punkt 4.3 zum Vorbericht zu entnehmen.
3. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 32.543.906,00 € für das Jahr 2026 und 33.159.812,00 € für das Jahr 2027 sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 11.226.711,00 € für das Jahr 2026 und 11.731.991,00 € für das Jahr 2027 wird gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. § 105 Abs. 4 und 5 GemO sind verbindlich zu beachten.
4. Der Gesamtbetrag der Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnung, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Jahr 2026 in Höhe von 2.500.000,00 € für das Sondervermögen Wasserversorgung und 457.100,00 € für das Sondervermögen Abwasserbeseitigung gemäß § 80 Abs. 3 i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt.
5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung, für die die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wir in Höhe von 895.500,00 € für das Sondervermögen Wasserversorgung, und 714.000,00 € für das Sondervermögen Abwasserbeseitigung gemäß § 80 Abs. 3 GemO i.V.m. § 102 GemO staatsaufsichtlich genehmigt.
Der Haushaltsplan samt Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 liegt in der Zeit von 20.07.2026 bis einschließlich 28.07.2026, während den Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 47, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Hinweis gem. § 27a VwVfG
Die o.a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren.
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bei dieser Bekanntmachung der Satzung wird somit auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen.
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau, den 9. Juli 2026
gez. Christian Hirsch, Bürgermeister