Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Martinshöhe (Ortslage)

Vermessungsarbeiten

öffentlich bestelltes Vermessungsbüro

In den nächsten Monaten werden Mitarbeiter eines öffentlich bestellten Vermessungsbüros die notwendigen Vermessungsarbeiten in der beteiligten Ortslage für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Martinshöhe durchführen.

Insbesondere erfolgt die Aufmessung der festgelegten Grenzpunkte und aller Gebäude.

Um die Vermessungsarbeiten zu erleichtern, bitten wir Sie, die Grenzzeichen (Grenzsteine, Mauerbolzen u. dgl.) an Ihrem Grundstück freizulegen bzw. freizuhalten.

Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde gemäß § 35 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2001 - BGBL. I S. 3987, berechtigt sind, zur Vorbereitung und Durchführung der Bodenordnung, die Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten, wie das Aufmessen von Grenz- und Gebäudemarken, auf ihnen vorzunehmen.

Im Auftrag

gez. Jan Emrich