gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz (GemO)
Feststellung des Jahresabschlusses 2019
und Beschluss über die Entlastung
Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten, sowie dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau liegt gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133)
in der Zeit von
Freitag, 17.01.2025 bis einschließlich Montag, 27.01.2025
im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 40, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Bruchmühlbach-Miesau, den 07.01.2025
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister