Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach § 12 des Bundeswahlgesetzes grundsätzlich alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Hauptwohnung innehaben sowie nicht vom Wahlrecht in Folge eines Richterspruches ausgeschlossen sind.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch diejenigen Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Zur Teilnahme an der Wahl wird ein Antrag notwendig, den Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau erhalten können.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Bürger/innen, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Mit dem Zugang der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte über die Eintragung ins Wählerverzeichnis informiert und können in dem darauf genannten Wahlraum am Sonntag, 23.02.2025 wählen. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 24.01.2025 zugehen. Bitte achten Sie auf eine korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens, damit die Wahlbenachrichtigungen auch zugestellt werden können.
Sie möchten Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben?
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Das Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau öffnet voraussichtlich ab 27.01.2025 im kleinen Sitzungssaal. Die Mitarbeiter werden dort zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar sein. Voraussichtlich ab 10.02.2025 besteht dann auch die Möglichkeit direkt vor Ort Ihre Stimme geheim abzugeben.
Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die Briefwahl kann schriftlich oder mündlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Hierzu enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Formular, das ausgefüllt werden kann. Der Antrag kann aber auch persönlich, per Post oder per E-Mail an wahlen@vgbm.de gestellt werden. Ein Antrag per SMS oder Telefon ist nicht möglich. Ebenso wird auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code abgedruckt, der zu dem Online-Verfahren zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (OliWa) führt.
Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift enthalten und kann bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr gestellt werden.
Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen und den damit einhergehenden einzuhaltenden gesetzlichen Fristen für die Wahlvorschlagsträger, kann mit der Lieferung der benötigten Stimmzettel erst zum Ende der Kalenderwoche 6 (bis 07.02.2025) gerechnet werden. Daher kann eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen zu einem früheren Zeitpunkt nicht erfolgen.
Somit verbleiben bis zum Wahltag lediglich höchstens 2 Wochen, in denen die Briefwahlunterlagen zunächst den Wählern und danach wieder dem Wahlamt zugehen müssen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Insbesondere bei Postsendungen ins Ausland wird es aufgrund der kurzen Zeitspanne bezüglich einer rechtzeitigen Ankunft zu Problemen kommen. Wir bitten dies zu beachten.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung