Die Verbandsgemeindekasse Bruchmühlbach-Miesau erinnert, dass zum
15. August 2018
folgender Beitrag des 3. Quartals 2018 zur Zahlung fällig ist:
Wiederkehrender Beitrag für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Langwieden und Martinshöhe
Bei einem vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gutgeschrieben sind. Bei nicht fristgemäßer Zahlung können weitere Kosten entstehen, wie z.B. Säumniszuschläge, Mahngebühren usw.
Bis eine Woche vor dem Fälligkeitstermin können Sie noch ein SEPA-Lastschriftmandat für die aktuelle Fälligkeit erteilen. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie bequem über die Internetadresse www.bruchmuehlbach-miesau.de (unter dem Suchen-Begriff „SEPA-Lastschriftmandat“) abrufen.
Bruchmühlbach-Miesau, 23.07.2018
Verbandsgemeindeverwaltung
Erik Emich, Bürgermeister