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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 30/2023
Amtlicher Teil
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2. Änderung des Bebauungsplans

"Gewerbegebiet Pfühlstraße"

in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau,

Ortsteil Miesau 

Bekanntmachung

des Beschlusses zur Einleitung

des Verfahrens zur

2. Änderung des Bebauungsplanes 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in öffentlicher Sitzung am 14.07.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße“ im vereinfachten Verfahren gefasst hat.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Im damaligen Bebauungsplan waren Grünflächen als „Puffer“ zur angrenzenden Bebauung enthalten, ebenso waren für die westliche Geltungsbereichsgrenze reduzierte Schallpegel vorgegeben. Nun ist beabsichtigt, an der Grenze zur benachbarten Bebauung (Wohnen) weitere Hallen und ein überdachtes Lagerregal durch den Investor zu errichten. Da hier in die damals festgesetzten Grünflächen eingegriffen wird, gibt der bestehende Bebauungsplan dies nicht her. Planungsrechtlich rückt die gewerbliche Fläche somit näher an die schutzbedürftige Wohnnutzung heran. Es liegt bereits ein Lärmgutachten vor, das bestätigt hat, dass insbesondere aus den aktuellen Betriebsaktivitäten die Grenz- und Richtwerte nicht überschritten werden. Das schalltechnische Gutachten bestätigt, dass die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete und die benachbarten gewerblichen Bauflächen durch die Betriebsgeräusche des Investors eingehalten werden können. Da jedoch eine Vergrößerung der gewerblichen Baufläche geplant ist und weitere Hallen ein überdachtes Lagerregal entstehen sollen, wird das Lärmgutachten um die Erweiterungsflächen ergänzt und für die Fläche entsprechende Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung definiert. Nachts finden keine Betriebsaktivitäten statt. Verbunden mit der Ausdehnung der gewerblichen Baufläche ist auch die Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung erforderlich. Im Zuge der Überarbeitung sollen zudem Leitungsschutzstreifen von nicht mehr existierenden Leitungen entfallen bzw. an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Gemäß der aktuellen planungsrechtlichen Grundlage ist die Vergrößerung der gewerblichen Fläche und der Bau weiterer Hallen und eines überdachten Lagerregals nicht realiiserbar, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche und Flächenzonierung mit Unterscheidung in Parkstreifen / Grünfläche, Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude und gewerblicher Baufläche entgegensteht. Deshalb bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße“.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1993.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2 ha.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Bruchmühlbach-Miesau, 18.07.2023

Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister