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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Verkehrssicherungspflicht der Grabsteine

Überprüfung der Grabmale auf Standsicherheit

Sehr geehrte Friedhofsnutzer*innen,

die Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers besteht gegenüber allen Friedhofsnutzern*innen, also allen Personen, die das Friedhofsgelände betreten bzw. sich auf dem Friedhofsgelände aufhalten. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Standsicherheit der Grabmale. Diese wird in diesem Jahr wieder von der Firma IAAP-GmbH aus Saarbrücken im Auftrag der Ortsgemeinden nach den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-und Berufsgenossenschaft geprüft.

Dies bedeutet, dass die Grabmale und deren Bestandteile mit der vorgeschriebenen Zugkraft belastet werden. Die Begrenzung der Belastung wird durch ein geeichtes Prüfgerät sichergestellt. Grabmale müssen unverrückbar befestigt sein. Die Überprüfungen erfolgen von der Rückseite des Grabmales. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, muss von der Vorderseite geprüft und die Grabstätte betreten werden. Dies geschieht selbstverständlich nur dann, wenn es unbedingt erforderlich ist.

Die Prüfungen werden auf allen Friedhöfen im Bereich der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in der Zeit vom 08.08. bis 15.08.2022 durchgeführt.

Wir bitten alle Friedhofsnutzer*innen sowie die Nutzungsberechtigten um Verständnis.

Bruchmühlbach-Miesau, den 21.07.2022
I.V. Marcus Sauter, Erster Beigeordneter