über die öffentliche Bekanntgabe
der Bestimmung und Abmarkung
von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten)
in der Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau
In der Gemarkung Niedermiesau,
Flurstücke: 1537/4, 1538/4, 1539/4, 1553/2, 1569/6, 1573/3, 3870, 3872, 3873, 3874, 3875, 3876, 3877, 3878, 3882, 3892, 3893, 3896, 3902, 3909, 3914, 3915, 3922, 3924, 3931, 3932, 3942, 3943, 3946, 3947, 3948, 3952, 3960, 3963, 3964, 3967, 3968, 3973, 3983, 3991, 3992
wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzwiederherstellung im NBG „Pfuhläcker-Zwerchfeld“ auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 27.07.2023 eine Grenzniederschrift angefertigt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellen Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 18.08.2023 bis 18.09.2023 bei der öffentlichen Vermessungsstelle Vermessungsbüro Strauß & Benzel (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) in 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBI. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Strauß & Benzel) einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungsbüro Strauß & Benzel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 erhoben werden.
Kusel, den 03.08.2023
Vermessungsbüro Strauß & Benzel
B.Sc. Michell Benzel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Lehnstraße 16, 66869 Kusel
(Öffentliche Vermessungsstelle)