Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe

der Bestimmung und Abmarkung

von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten)

in der Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau

In der Gemarkung Niedermiesau,

Flurstücke: 1537/4, 1538/4, 1539/4, 1553/2, 1569/6, 1573/3, 3870, 3872, 3873, 3874, 3875, 3876, 3877, 3878, 3882, 3892, 3893, 3896, 3902, 3909, 3914, 3915, 3922, 3924, 3931, 3932, 3942, 3943, 3946, 3947, 3948, 3952, 3960, 3963, 3964, 3967, 3968, 3973, 3983, 3991, 3992

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzwiederherstellung im NBG „Pfuhläcker-Zwerchfeld“ auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 27.07.2023 eine Grenzniederschrift angefertigt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellen Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 18.08.2023 bis 18.09.2023 bei der öffentlichen Vermessungsstelle Vermessungsbüro Strauß & Benzel (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) in 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBI. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Strauß & Benzel) einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungsbüro Strauß & Benzel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 erhoben werden.

Kusel, den 03.08.2023

Vermessungsbüro Strauß & Benzel

B.Sc. Michell Benzel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Lehnstraße 16, 66869 Kusel

(Öffentliche Vermessungsstelle)