der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn
Herr Jürgen Bohl wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates Gerhardsbrunn am 10.07.2024 zum Ortsbürgermeister gewählt. Herr Bohl hat die Wahl angenommen und damit sein Mandat als Ratsmitglied verloren.
Gem. § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Ersatzpersonen sind die nicht berufenen Bewerber in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl ist Herr Jan Brügel, Ortsstraße 2, 66894 Gerhardsbrunn ausgewiesen.
Herr Brügel hat die Einberufung in den Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn als Ersatzperson angenommen.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass Herr Jan Brügel als Mitglied in den Ortsgemeinderat nachrückt.
Gerhardsbrunn, 25.07.2024
Jürgen Bohl, Ortsbürgermeister
und Wahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl