Die Wasserversorgungsleitung und die Abwasserbeseitigungseinrichtungen inklusiv der Hausanschlüsse wurden am 03.07.2025 bautechnisch abgenommen. Die Anlagen sind somit betriebsfertig hergestellt und unterliegen damit dem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Allgemeinen Wassersatzung und der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau.
Die Abwasserbeseitigung wurde als Schmutzwassersystem hergestellt. Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich das Schmutzwasser angeschlossen und eingeleitet werden darf. Das Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zurückzuhalten.