durch öffentliche Zustellung nach dem
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau als Steuerbehörde vom 11.01.2023, Buchungsnummer 160171 - 086/0128249 über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023 und Folgejahre an Herrn Denis Salaponow, letzter bekannter Wohnsitz: 66901 Schönenberg-Kübelberg, HerzogstraÃe 7, wird hiermit gemäà § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Bekanntmachung in Form der öffentlichen Zustellung durchzuführen.
Der vollständige Bescheid vom 11.01.2023 kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer Nr. 42, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der öffentlichen Bekanntgabe durch die öffentliche Zustellung eine Widerspruchsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf dieser Bescheid bestandskräftig ist.
Bruchmühlbach-Miesau, 31.07.2023
Erik Emich, Bürgermeister