Erlaubnisverfahren gemäß § 15 WHG in Verbindung mit § 16 LWG
| 1. | Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Kommunale Betriebe- hat bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Untere Wasserbehörde, einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet „Hauptstuhler Flur - 1. Änderung“ in den Mühlbach in der Gemarkung Langwieden gestellt. |
| 2. | Es wird darauf hingewiesen, dass |
| 2.1 | die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen bei der |
| Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau | |
| Am Rathaus 2 | |
| Zimmer W08 | |
| 66892 Bruchmühlbach-Miesau | |
| in der Zeit vom 19.08. bis einschließlich 19.09.2022 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen; | |
| 2.2 | Einwendungen gegen das Vorhaben bei der |
| Kreisverwaltung Kaiserslautern | |
| -Untere Wasserbehörde- | |
| Lauterstraße 8 | |
| 67657 Kaiserslautern | |
| oder bei der | |
| Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau | |
| Am Rathaus 2 | |
| 66892 Bruchmühlbach-Miesau | |
| bis spätestens zum 04.10.2022 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; | |
| 2.3 | Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, innerhalb der Frist nach Ziff. 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben können; |
| 2.4 | mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind; |
| 2.5 | bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird; |
| 2.6 | bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; |
| 2.7 | bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen |
| - die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, | |
| - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann; | |
| 2.8 | nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. |
| 3. | Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern (https://www.kaiserslautern-kreis.de/der-landkreis.html), unter dem Punkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. |