Am Donnerstag, 28.08.2025 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
9. Sitzung des Verbandsgemeinderates
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Öffentlicher Teil:
| 1.) | Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* | |
| 2.) | 3. Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau; hier: | |
| 1. | Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 2. | Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
| 3.) | Vergabe der Fachplanungsleistungen für die Errichtung einer Lüftungs- und Klimatisierungsanlage im Ganztagsbereich der Grundschule Bruchmühlbach | |
| 4.) | Beschaffung von Atemschutzgeräten und Atemschutzausstattung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau | |
| 5.) | Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Vergabewesen; Grundsatzbeschluss | |
| 6.) | Vertragsangelegenheiten, hier: Abschluss eines Kaufvertrages für ein neues Dienstfahrzeug für die Verbandsgemeindeverwaltung | |
| 7.) | Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages für die Erneuerung der Haupteingangstür der Verbandsgemeindeverwaltung | |
| 8.) | Mitteilungen | |
| 8.a) | Mitteilung über die Vergabe der Gerüstbauarbeiten für die Dachsanierung am Rathaus in Bruchmühlbach-Miesau | |
| 8.b) | Veräußerung des Löschfahrzeugs LF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr über die Plattform Zoll-Auktion | |
| 8.c) | Verwendung der Mittel aus dem Startchancen-Programm (Säule II - Schulträgerbudget) an der Grundschule Miesau im Schuljahr 2024 / 2025 | |
| 8.d) | Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG); hier: Einführung der Bezahlkarte im Landkreis Kaiserslautern | |
| 8.e) | Berichtspflicht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2025 der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau nach § 21 GemHVO | |
| 9.) | Anfragen | |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 10.) | Vertragsangelegenheiten | |
| 11.) | Mitteilungen | |
| 12.) | Anfragen | |
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.