Der Ortsgemeinderat befasste sich eingehend mit den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Argumenten zu der Entwicklungssatzung „Scharrhof“. Er wog die privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander ab. Das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen wird denjenigen, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben haben, mitgeteilt werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Entwicklungssatzung „Scharrhof“ Stand 13.08.2018 als Satzung und billigte den Inhalt der Begründung mit den Hinweisen und Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Bruchmühlbach-Miesau, den 20.08.2018
Verbandsgemeindeverwaltung
Erik Emich, Bürgermeister