des Ortsgemeinderates Lambsborn am 17.08.2022
Der Ortsgemeinderat beschloss eine Änderung der Kita-Ordnung bezüglich der Öffnungszeiten der kommunalen Kindertageseinrichtung. Die Änderung ist aufgrund der neuen Betriebserlaubnis zum 01.09.2022 notwendig.
Der Rat ermächtigte den Ortsbürgermeister, das Verpflegungsgeld in der Kindertageseinrichtung künftig ohne Beteiligung der Gremien, jährlich auf der Grundlage der Kostenkalkulation der Verwaltung, neu festzusetzen.
Das Gremium beschloss, dass U2-Kinder aus Martinshöhe auch künftig bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres in der Kindertagesstätte Lambsborn betreut werden sollen. Dafür wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Ortsgemeinde Martinshöhe abzuschließen, in dem unter anderem die Übernahme der auf die Ortsgemeinde Martinshöhe entfallenden Kosten geregelt werden.