Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022, des 2. Nachtragshaushaltsplans 2022 und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus. Auf Grund der aktuellen Situation bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder Mail bei Frau Drewes unter 06372 / 922-0401 bzw. nina.drewes@vgbm.de.
Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022, des 2. Nachtragshaushaltsplans 2022 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau einzureichen.