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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Bekanntmachung eines Erörterungstermins

gemäß § 43a Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG zum Neubau und Betrieb der Gasversorgungsleitung TENP III, Projekt Mittelbrunn - Au am Rhein (DN 1.000, DP 70), Abschnitt Mittelbrunn - Klingenmünster

Aktenzeichen: 21a-7.110-007-2020

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, gibt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des oben genannten Verfahrens am Dienstag, den 06.09.2022, der Erörterungstermin stattfindet. Veranstaltungsort ist die große Aula des IT-Campus Kaiserslautern, Europaallee 10, 67657 Kaiserslautern. Beginn ist um 10:00 Uhr.

Der Termin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Vereinigungen und Behörden zum Plan zu erörtern, und zwar mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Hinweis:

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten derzeit keine besonderen gesetzlichen Vorgaben zur Teilnahme am vorgenannten Erörterungstermin (wie z. B. eine Maskenpflicht oder Abstandsgebote). Es wird jedoch empfohlen, im Rahmen der Eigenverantwortung gängige Hygieneempfehlungen und Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (wie z. B. Handhygiene, Desinfektion und Tragen einer Maske bei engem Kontakt mit Fremden) zu beachten.

Ausdrücklich bleibt vorbehalten, ggf. neu in Kraft tretende gesetzliche Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie spontan und kurzfristig umzusetzen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Teilnahme am o. g.Termin verpflichtend zu machen.

Aus Planungsgründen und um einen zügigen Ablauf beim Einlass gewährleisten zu können, wird -wenn möglich- um eine frühzeitige vorherige Anmeldung zum Erörterungstermin gebeten. Richten Sie diese an nachfolgende Anschrift:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Zentralreferat Gewerbeaufsicht

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Alternativ können Sie sich auch per E-Mail an

Energiewirtschaft21a@sgdnord.rlp.de

anmelden. Geben Sie in Ihrer Anmeldung bitte die Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Anschrift aller Personen an, die angemeldet werden sollen.

Hinweise zum Verfahren:

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Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die Einwendungen gegen den Plan erhoben haben und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen. Die sonstigen Betroffenen müssen ihre Betroffenheit von dem Vorhaben in geeigneter Weise glaubhaft machen (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).

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Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).

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Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Die durch die Teilnahme oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Die Bekanntmachungstexte und Planunterlagen zum Vorhaben sind über folgende Internetseiten zugänglich:

https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/energie/netzausbau/

(siehe Link unter der Rubrik „Laufende Verfahren“)

oder

www.uvp-verbund.de/freitextsuche

(siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)

Rechtsquellen

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Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz [EnWG]) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.07.2022 (BGBl. I S. 1054)

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Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154)

Koblenz, den 25.07.2022
Im Auftrag
Thomas Gottschling