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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 34/2026
Nichtamtlicher Teil
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Obst- und Gartenbauverein Miesau e.V.

Pilzexkursion mit Pilzsachverständigem

Wolltest Du schon immer wissen, welche Pilze in unseren Wäldern wachsen, welche essbar sind und welche Du besser stehen lassen solltest? Dann komm mit auf unsere spannende Pilzexkursion! Der Obst- und Gartenbauverein Miesau lädt am Samstag, 3. Oktober 2026, zu einer geführten Pilzwanderung ein.

Als fachkundigen Begleiter konnten wir den Pilzsachverständigen Hans-Werner Graß aus Weiskirchen gewinnen. Während der etwa dreistündigen Exkursion durch den Wald vermittelt er Wissenswertes über heimische Pilze, gibt wertvolle Tipps zum sicheren Sammeln und zur Verwertung von Speisepilzen und erklärt, worauf es beim Erkennen und Bestimmen von Pilzen ankommt. Im Anschluss an die Wanderung findet eine gemeinsame Fundbestimmung statt.

Bitte mitbringen: festes Schuhwerk, wetterangepasste Kleidung, kleiner Korb, kleines, scharfes Küchenmesser, Block und Stift für Notizen, Lupe (optional)

Wichtiger Hinweis:

Während der Exkursion wird pro Person lediglich etwa eine Handvoll Pilze gesammelt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem Kennenlernen und Bestimmen der Pilze - nicht auf dem Sammeln großer Mengen.

Veranstaltungsort: Schützenhaus Bruchmühlbach

Termin: Samstag, 3. Oktober 2026

Beginn: 10:00 Uhr

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

Teilnahmegebühr: 12,- € pro Person

Anmeldung und Bezahlung beim Vereinsvorstand: Torsten Kunze, Böswiesenstraße 12, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Telefon: 0171 / 21 69 495 (Anrufe bitte ab 16:00 Uhr).

Mit der Anmeldung zur Vereinsveranstaltung erkennen die Teilnehmenden die folgenden Teilnahmebedingungen an:

  • Der Teilnahmebeitrag ist unmittelbar bei der Anmeldung zu entrichten.
  • Eine Anmeldung kann für max. 3 Tage reserviert werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, wird die Reservierung automatisch storniert.
  • Eine Woche vor der Veranstaltung sind keine Reservierungen mehr möglich. Anmeldungen können ab diesem Zeitpunkt nur noch bei sofortiger Bezahlung berücksichtigt werden, sofern noch Plätze verfügbar sind.
  • Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte eine angemeldete Person nicht teilnehmen können, kann der Beitrag nur dann wieder rückerstattet werden, wenn eine geeignete Ersatzperson durch die angemeldete Person benannt wird und diese den reservierten Platz übernimmt.

Wir freuen uns auf einen interessanten und lehrreichen Tag in der Natur!