Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2023 folgende
der Benutzungsordnung für die Schulsportanlage
der Regionalen Schule Bruchmühlbach-Miesau
"Adam-Müller-Schule" und
der Grundschule Miesau
vom 18.07.2005
beschlossen:
I. Änderung
§ 11 erhält folgende Fassung:
Fahrzeuge aller Art sind an den dafür vorgesehenen Plätzen außerhalb der Sportanlage abzustellen. Fahrräder aller Art dürfen auf einer entsprechend gekennzeichneten Fläche im Eingangsbereich innerhalb der Sportanlage abgestellt werden.
§ 12 erhält folgende Fassung:
Der Zutritt von Hunden auf das Sportgelände ist erlaubt. Hunde dürfen auf der in der Anlage blau gekennzeichnete, als „Hundezone“ ausgewiesene Fläche angeleint gehalten werden. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil der Benutzungsordnung.
II. Inkrafttreten
Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bruchmühlbach-Miesau, den 24.08.2023
Francesca Wagner-Heintz, Beigeordnete
Hinweis: Die aktuelle Fassung der Benutzungsordnung für die Schulsportanlage finden Sie auf unserer Homepage https://www.vgbm.de/ unter dem Stichwort „Schulsportanlage Benutzungsordnung“.