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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 35/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2023 folgende

1. Änderung

der Benutzungsordnung für die Schulsportanlage

der Regionalen Schule Bruchmühlbach-Miesau

"Adam-Müller-Schule" und

der Grundschule Miesau

vom 18.07.2005

beschlossen:

I. Änderung

§ 11 erhält folgende Fassung:

Fahrzeuge aller Art sind an den dafür vorgesehenen Plätzen außerhalb der Sportanlage abzustellen. Fahrräder aller Art dürfen auf einer entsprechend gekennzeichneten Fläche im Eingangsbereich innerhalb der Sportanlage abgestellt werden.

§ 12 erhält folgende Fassung:

Der Zutritt von Hunden auf das Sportgelände ist erlaubt. Hunde dürfen auf der in der Anlage blau gekennzeichnete, als „Hundezone“ ausgewiesene Fläche angeleint gehalten werden. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil der Benutzungsordnung.

II. Inkrafttreten

Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bruchmühlbach-Miesau, den 24.08.2023

Francesca Wagner-Heintz, Beigeordnete

Hinweis: Die aktuelle Fassung der Benutzungsordnung für die Schulsportanlage finden Sie auf unserer Homepage https://www.vgbm.de/ unter dem Stichwort „Schulsportanlage Benutzungsordnung“.