Am Freitag, 05.09.2025 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
10. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*
2.) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Elektrizitätswerkes der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
3.) Vergabe des Auftrages zur teilweisen Erneuerung der Asphaltdeckschicht in der Alten Straße in Bruchmühlbach
4.) Vergabe des Auftrages zur Anlage eines neuen Urnenwahlgrabfeldes auf dem Friedhof Miesau
5.) Spende der Eltern der Vorschulkinder für die Kita Eichenhübel, Bruchmühlbach
6.) Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten City-Star-Werbeanlage auf Monofuß
7.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Wohnhauses in dritter Reihe
8.) Anhörung der Gemeinde gemäß § 69 LBauO zu einem Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen des Bebauungsplanes "Wohnbebauung zwischen Wiesen- und Bahnhofstraße" hinsichtlich der Dachbegrünung
9.) Mitteilungen
9.a) Berichtspflicht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2025 der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau nach § 21 GemHVO
9.b) Prüfungsergebnis - Zuschuss zur Erneuerung der Flutlichtanlage des SC Vogelbach
10.) Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
11.) Vertragsangelegenheiten
12.) Mitteilungen
13.) Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Bruchmühlbach-Miesau, 21. August 2025
Franz, Ortsbürgermeister
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.