Am Freitag, 04.09.2026 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
17. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*
2.) Änderung des Preisblattes der "Ergänzenden Bedingungen" zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
3.) Überführung der Fabrikstraße über die Gleise der Deutschen Bahn; Sachstand und weitere Vorgehensweise
4.) Einvernehmen der Gemeinde für den Einbau eines Klimagerätes
5.) Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Nutzungsänderung einer Ferienunterkunft zu dauerhaftem Wohnen
6.) Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 1-2 Wohneinheiten in zweiter Reihe
7.) Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage
8.) Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau eines Einfamilienhauses
9.) Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau eines Wohngebäudes oder Mehrfamilienhauses
10.) Zustimmung der Gemeinde für eine Wohnhauserweiterung samt Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen hinsichtlich der GRZ und GFZ sowie Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung eines zusätzlichen Geräteraumes samt Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen hinsichtlich der Baugrenze
11.) Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten
12.) Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2026 der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau nach § 21 GemHVO
13.) Mitteilungen
14.) Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
15.) Grundstücksangelegenheiten
16.) Mitteilungen
17.) Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Bruchmühlbach-Miesau, 19. August 2026
Franz, Ortsbürgermeister
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.