Am Donnerstag, 14.09.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
34. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*
2.) Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
3.) Änderung der Hauptsatzung (vorsorglich)
4.) Auftragsvergabe für raumakustische Maßnahmen in 2 Räumen der Kindertagesstätte in Vogelbach
5.) Ehrengrab Horst Eckel
6.) Widmung der Straßen "Böswiesenstraße, Im Zwerchfeld, Im Junkersgarten, Im Wolfsacker, In den Pfuhläckern" im Ortsteil Miesau
7.) Spende der Firma Brennholz Kobel für die Kita Eichenhübel Bruchmühlbach
8.) Sachspende des Fördervereins der Kindertagesstätte Vogelbach für die Kita Grünschnabel, Vogelbach
9.) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Waldstraße - Müchenhäuselweg" hinsichtlich der Baugrenze
10.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Neubau eines Wohngebäudes sowie eines Gebäudes für Wohn- und Büronutzung
11.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses mit zwei Carports
12.) Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage in zweiter Reihe
13.) Mitteilungen
13.a) Neufestsetzung des Verpflegungsentgeltes in den Kitas Grünschnabel, Vogelbach und Eichenhübel, Bruchmühlbach, ab dem 01.09.2023
13.b) Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 6 im Abschnitt des Ortsteil Buchholz aus Lärmschutzgründen
13.c) Hinweis zum Forstwirtschaftsplan 2023
14.) Anfragen
Nichtöffentlicher Teil:
15.) Grundstücksangelegenheiten
16.) Grundstücksangelegenheiten
17.) Pachtangelegenheiten
18.) Mitteilungen
19.) Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.