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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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An alle Hundehalter

im Bereich der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

In allen Ortsgemeinden gibt es Satzungen über die Erhebung der Hundesteuer. Danach sind Hunde anzumelden und zwar mit einer Frist von 14 Tagen, nachdem sie angeschafft wurden oder sie in die Gemeinde gezogen sind. Dies gilt für jeden Hund, also auch für Zweithunde und weitere Hunde. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund, ist jeder für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich. Für die Anmeldung benötigen wir glaubhafte Nachweise zur Rasse, Geburtsdatum, Herkunft und Anschaffungstag.

Wenn ein Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder stirbt, ist dieser ebenfalls innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Bitte achten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse auf eine ordnungsgemäße Anmeldung bzw. Abmeldung. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden kann.

Die An- bzw. Abmeldung des Hundes/der Hunde kann zu den Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau im Zimmer 42 (Frau Bröhmer-Barth) erfolgen. Die Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.bruchmuehlbach-miesau.de / Rubrik Rathaus / Steuern & Wiederkehrende Beiträge / Hundesteuer / An- und Abmeldung.

Bruchmühlbach-Miesau, 02.09.2024

Christian Hirsch, Bürgermeister