Der Rat beschloss die Neufestsetzung des Verpflegungsgeldes in der Kindertagesstätte Martinshöhe. Für die Verpflegung der Tagesstättenkinder ist rückwirkend zum 01.09.2023 ein monatliches Entgelt in Höhe von 82,00 € zu erheben. Für die Mahlzeit eines Kindes an Einzeltagen wird ein Entgelt in Höhe von 4,35 € pro Essen erhoben. Das Mittagessen der teilnehmenden Betreuungskräfte ist mit 5,20 € pro Essen zu berechnen. Die erhöhten Verpflegungsentgelte ergaben sich nach der Kalkulation für das Kita-Jahr 2023/2024.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Umnutzung bereits vorhandener Doppelgräber auf dem Friedhof in Martinshöhe in Urnengräber für die Alten-, Pflege- und Übergangsheime Schernau.
Bruchmühlbach-Miesau, den 11.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
In Vertretung
Wagner-Heintz, Beigeordnete