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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 37/2023
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Martinshöhe am 07.09.2023

Der Rat beschloss die Neufestsetzung des Verpflegungsgeldes in der Kindertagesstätte Martinshöhe. Für die Verpflegung der Tagesstättenkinder ist rückwirkend zum 01.09.2023 ein monatliches Entgelt in Höhe von 82,00 € zu erheben. Für die Mahlzeit eines Kindes an Einzeltagen wird ein Entgelt in Höhe von 4,35 € pro Essen erhoben. Das Mittagessen der teilnehmenden Betreuungskräfte ist mit 5,20 € pro Essen zu berechnen. Die erhöhten Verpflegungsentgelte ergaben sich nach der Kalkulation für das Kita-Jahr 2023/2024.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Umnutzung bereits vorhandener Doppelgräber auf dem Friedhof in Martinshöhe in Urnengräber für die Alten-, Pflege- und Übergangsheime Schernau.

Bruchmühlbach-Miesau, den 11.09.2023

Verbandsgemeindeverwaltung

In Vertretung

Wagner-Heintz, Beigeordnete