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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 19.09.2024 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

2. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Verabschiedung/Ehrung von Ratsmitgliedern

2.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

3.) Bericht der Verwaltung

4.) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

5.) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Werkausschusses

6.) Vorschlag zur Berufung einer stellvertretenden Schiedsperson

7.) Ergänzung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

8.) Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Installation einer Client-Managementsoftware in der Verbandsgemeindeverwaltung

9.) Vergabe des Auftrags für die elektrotechnischen Arbeiten der technischen Gebäudeausrüstung auf der Kläranlage Buchholz; Los 3

10.) Nachtragsangebot für die Erneuerung der Wasserleitungsarmaturen in der öffentlichen Verkehrsfläche in der Straße "Eichenhübel"

11.) Sachspende des Elektrizitätswerks Bruchmühlbach-Miesau für die Schulbuchausleihe

12.) Mitteilungen

13.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

14.) Mitteilungen

15.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 9. September 2024

Christian Hirsch, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.