der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn
und Beschluss über die Entlastung
Der Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 beschlossen.
Dem Bürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, dem Beauftragten nach § 124 I Nr. 2 GemO sowie des Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Beauftragten und den Ortsbürgermeister vertreten haben, wurden für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 Entlastung erteilt. Die Jahresabschlüsse mit allen Anlagen liegen in der Zeit von Freitag, 22.09.2023 bis einschließlich Montag, 02.10.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, am Rathaus 2, Zimmer 40, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Gerhardsbrunn, den 18.09.2023
Jürgen Bohl, Ortsbürgermeister