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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Lambsborn

Am Mittwoch, 25.09.2024 um 19:00 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

2. Sitzung des Ortsgemeinderates Lambsborn

Ort: Lambsborn

Raum: Dorfgemeinschaftshaus Lambsborn

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Verabschiedung/Ehrung von Ratsmitgliedern

3.)

Vorstellung der Vorplanung zum geplanten Ausbau dreier Stichstraßen im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt durch den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern

4.)

Neufassung der Hauptsatzung

5.)

Neufassung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Lambsborn

6.)

Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Neubaugebiet "Am Kirchberg" der Ortsgemeinde Lambsborn

7.)

Kooperationsvereinbarung für das Projekt "S(ch)ichtWechsel - Straßensozialarbeit in Kaiserslautern und Umland" zwischen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und dem Vorhabenträger AWO Südwest gGmbH; Zustimmung zur Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO

8.)

Mitteilungen

8.a)

Vertragsabschlüsse zwischen dem Internationalen Bund (IB), vertreten durch den IB Südwest gGmbH, Freiwilligendienste-Kaiserslautern und der Ortsgemeinde Lambsborn

8.b)

Mitteilung über die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters zur Beauftragung zusätzlich erforderlicher Arbeiten im Rahmen der Wegebauarbeiten zum geplanten Radweg zwischen Bechhofen und Lambsborn

8.c)

Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP); hier: Ablehnungsbescheid

9.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

10.)

Mitteilungen

11.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Lambsborn, 16. September 2024
Schwarz, Ortsbürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.