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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Vergabe eines Grundstückes im Baugebiet „Eichenflur-Wolfsdell“

Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau bietet nach Änderung des Bebauungsplanes „Eichenflur-Wolfsdell - 2. Teiländerung“ das Grundstück Flst.Nr. 1533, Gemarkung Bruchmühlbach, zum Verkauf an.

Das Grundstück hat eine Größe von 640 m² und soll für insgesamt 147.200,00 € (230,00 €/m²) verkauft werden.

Die Straße ist bereits erschlossen. Auf dem Grundstück sind keine Hausanschlüsse vorhanden. Hier werden noch einmalige Beiträge fällig.

Auf dem Baugrundstück ist eine Hauptwasserleitung und eine Anschlussleitung der Außengebietsentwässerung verlegt (siehe Lageplan „Wasserleitungen“). Bei einer Bebauung ist ein Schutzstreifen von jeweils 1,5 m rechts und links neben den Leitungen freizuhalten. Die Leitungen werden noch mit einem Leitungsrecht im Grundbuch gesichert.

Bauverpflichtung:

Der/Die Käufer/in verpflichtet sich, auf dem Grundbesitz, spätestens 5 Jahre nach Erwerb des Grundstückes mit dem Bau zu beginnen und ein Wohnhausneubau bezugsfertig zu errichten. Die Bauverpflichtung ist mit Bezugsfertigkeit erfüllt.

Bei Nichteinhaltung der Frist hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht.

Eigennutzungsverpflichtung:

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt für den Eigenbedarf. Der Käufer verpflichtet sich, den Wohnhausneubau dauernd selbst zu nutzen. Bei einer Veräußerung des Grundbesitzes gilt die Eigennutzung als aufgegeben, und zwar auch dann, wenn sich der Käufer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehält. Die Verpflichtung zur Eigennutzung endet mit Ablauf des 10 Jahres nach dem Erstbezug des Gebäudes.

Wiederkaufsrecht:

Der Käufer räumt der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ein Wiederkaufsrecht ein, welches ausgeübt werden kann, wenn

a)

der Käufer die übernommene Bauverpflichtung nicht oder nicht fristgemäß erfüllt oder aufgrund verzögerten Baufortschritts feststeht, dass die fristgerechte Erfüllung dieser Verpflichtung unmöglich ist oder

b)

der Käufer den Grundbesitz unbebaut, d.h. vor Bezugsfertigkeit im Sinne der vorstehenden Verpflichtung, ganz oder teilweise veräußert. Als Veräußerung gilt auch die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück.

Die Bauverpflichtung wie auch die Eigennutzungsverpflichtung werden als Auflassungsvormerkung in Abteilung II im Grundbuch gesichert.

Die Vergabe des Baugrundstückes erfolgt über ein Punktemodell, welches von der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau am 06.06.2025 beschlossen wurde.

Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Reihenfolge der Bewerber. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Sollten Sie Interesse an dem Grundstück haben, bitten wir Sie den Bewerberbogen auf unserer Homepage zu nutzen und diesen bis zum 05.10.2025 ausgefüllt an die Verwaltung zukommen lassen.

Im Rahmen der Grundstücksbewerbung sind alle Formularfelder verpflichtend auszufüllen. Sollten Felder nicht ausgefüllt sein, werden dementsprechend keine Punkte vergeben.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Kristina Konn (Zimmer 41, Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Tel. 06372 / 922-0405, E-Mail: kristina.konn@vgbm.de) zur Verfügung.

Bruchmühlbach-Miesau, den 05.09.2025

Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister