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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 39/2022
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Martinshöhe

Am Freitag, 07.10.2022 um 19:00 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

19. Sitzung des Ortsgemeinderates Martinshöhe

Ort: Martinshöhe

Raum: Dorfgemeinschaftshaus Martinshöhe

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Abschluss einer Wärmeversorgungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und der Ortsgemeinde Martinshöhe für die Nahwärmeversorgung Martinshöhe

3.)

Straßenbenennung im Neubaugebiet "Zu den Rennwiesen"

4.)

Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Anbaus mit Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Seiters Änderungs- und Erweiterungsplan 3", hinsichtlich der Dachform

5.)

Weiteres Vorgehen bezüglich des Windparks Lambsborn-Martinshöhe II

6.)

Energiesparmaßnahmen in der Ortsgemeinde Martinshöhe

7.)

Mitteilungen

7.a) Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Einzugsgebiets der Einrichtungsträger zwischen der Ortsgemeinde Lambsborn und der Ortsgemeinde Martinshöhe

7.b) Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2022 für die Neu- und Umgestaltung der Ortsmitte

8.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

9.)

Rechtsstreitangelegenheit

10.)

Vertragsangelegenheit

11.)

Mitteilungen

12.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Martinshöhe, 26. September 2022
Hartwig Schneider, Ortsbürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.